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            Raumnutzungsvertrag

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1. Vertragsparteien

 

Zwischen

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(nachfolgend Vermieterin genannt)                       und

 

​

(nachfolgend Mieter/in genannt)

 

vertreten durch:

 

Vorname/Nachname:                 

 

Anschrift:                          

Straße und Hausnummer:           

 

Postleitzahl und Wohnort:

 

Bankverbindung:             

 

Telefonnummer:                           

 

E-Mail:                              

 

wird folgende Nutzungsvereinbarung abgeschlossen:

 

2. Vertragsgegenstand

 

Die Vermieterin überlässt dem/der Mieter/in die folgenden Räumlichkeiten:

Gewerberäume Hildebrandstr. 1, 75172 Pforzheim   

 

⧠ Kleiner Seminarraum       ⧠ Küche         ⧠ Saal       

 

Es dürfen nur die im Vertrag festgelegten Räume benutzt werden. Die Vermieterin übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand und mit der von der/die Mieter/in gewünschten Ausstattung (Veranstaltungstechnik, Präsentationstechnik, sowie evtl. Bestuhlung).

Der/die Mieter/in ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen Zustand zurückzugeben. Für die Anlieferung von Gegenständen und Material stehen 2 Parkplätze zur Verfügung. Weitere  Parkplätze sind auf dem Turn- und Messplatz vorhanden.

​

Das Nutzungsverhältnis beginnt am __________, um _____ Uhr und endet am _______, um ____Uhr.

 

 

Die Überlassung des Raums erfolgt zur Durchführung folgender Veranstaltung:

 

____________________________________________________________

(Kurzbeschreibung mit detaillierter Teilnehmerzahl und vollständiger Veranstaltungstitel)

 

Der MieterIn gewährleistet die Räume und Ausstattung sorgfältig zu behandeln und nach Nutzung wieder in den Zustand vor Anmietung herzustellen. Andernfalls wird die Kaution einbehalten bzw. für die Instandsetzung/ Reinigung herangezogen. Für größere Schäden trägt der Mieter die Haftung.

Reinigungskosten, soweit diese dem üblichen Verschmutzungsgrad entsprechen, werden mit _________ € berechnet (wenn Reinigung nicht selbst übernommen wird) oder sind je nach Vereinbarung in den Mietkosten enthalten.

 

3. Nutzungsbedingungen und Hausordnung

Der nachfolgende Raumnutzungsvertrag ist nur in Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen sowie der Hausordnung gültig. Der/die Mieter/in erklärt, diese vor Unterzeichnung dieses Vertrages erhalten zu haben und erkennt diese mit seiner Unterschrift für sich und alle Teilnehmer/innen an. Eine Nutzungsberechtigung entsteht erst mit Unterzeichnung des Vertragsformulars durch beide Vertragspartner. Der Vermieter ist grundsätzlich bestrebt, Anfragen entsprechen zu können. Ein Anspruch auf Raumnutzung besteht jedoch nicht. Der/die Mieter/in erhält mit Abschluss des Nutzungsvertrages das Recht, die zugewiesene Räumlichkeit zum im Vertrag ausgewiesenen Zweck innerhalb der vereinbarten Dauer zu nutzen.

 

4. Nutzungsgebühren, Mietpreis

Für die Überlassung der Räumlichkeit in dem benannten Zeitraum ist ein Entgelt in Höhe von __________€ zu zahlen.

Der Betrag ist bis spätestens 3 Tage vor Raumnutzung auf das von der Vermieterin benannte Konto zu überweisen. Für die Bereitstellung der vereinbarten technischen und organisatorischen Ausstattung werden die Kosten gemäß der Vereinbarung abgerechnet. Anfallende Kosten für Reinigung oder Personal werden je nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.

 

4.1  Sicherheitsleistung

Der Mieter leistet vor Inanspruchnahme als Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag eine Kaution in Höhe von __________ €.

Diese wird, soweit kein Schaden entstanden ist, innerhalb von 7 Tagen auf ein von der/dem Mieter/in benanntes Konto zurückerstattet!

 

5. Pflichten des/r Mieter/in

Der/die Mieter/in versichert mit der Unterschrift, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Er/sie ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.

 

6. Kündigung

6.1 Ordentliche Kündigung

Der/die Mieter/in kann den Raumnutzungsvertrag bis 3 Tage vor der geplanten Nutzung ordnungsgemäß kündigen. Die Vermieter/in kann von dem Raumnutzungsvertrag bis zu einem zu vereinbarenden Zeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietprojekt dringend für eigenen Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Der/die Mieter/in kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

6.2 Außerordentliche Kündigung

Die Vermieterin ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Mieter/in die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.

 

6.3 Verstöße

Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Vermieter bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, gegen die Hausordnung sowie gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf. Strafanzeige zu erstatten. Bei besonders groben Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich.

Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne des § 84 StGB (Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei), § 85 StGB (Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot), § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), § 125 StGB (Landfriedensbruch), § 127 StGB (Bildung bewaffneter Gruppen) und § 130 StGB (Volksverhetzung), zu denen die Mieterin/der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen hat oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er/sie dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich die Mieterin/der Mieter, eine Vertragsstrafe von 500,00 € zu zahlen.

Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen.

 

7.Datenschutz

Die im Vertrag genannten persönlichen Daten unterliegen den Richtlinien des Datenschutzgesetzes und werden von der Vermieterin nicht an Dritte weitergegeben.

 

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so führt dies nicht dazu, dass der gesamte Vertrag nichtig ist. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, eventuell nichtige Bestimmungen vertragskonform auszulegen und gültige Bestimmungen zu ergänzen.

 

Pforzheim, den________________________

 

 

__________________________________                 _______________________________________

Vermieterin                                                                        Mieter/in

 

Als Vertragsbestandteile wurden ausgehändigt:

- Nutzungsbedingungen

- Hausordnung

-Schlüssel entsprechend der Nutzungsvereinbarung

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