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Hausordnung

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Für die Nutzung der Räumlichkeiten gelten die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten. Der/die Mieter/in verpflichtet sich, dafür einzustehen, dass von Veranstaltungen kein ruhestörender Lärm ausgeht. Der/die Mieter/in trägt dafür Sorge, dass auf die Anwohner Rücksicht genommen und insbesondere die Nachtruhe ab 22.00 Uhr eingehalten wird. Der/Die Nutzer/in haftet mit 2/3 der Kaution, wenn es zu Lärmbelästigungen oder anderen Beschwerden kommt.

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Es wird empfohlen Gläser und Glasflaschen nicht mit vor die Tür nehmen. Der/Die Nutzer/in hat dafür zu sorgen, dass unmittelbar nach der Veranstaltung der Eingangsbereich des Hauses gereinigt wird (Scherben, Papier, Zigarettenkippen etc.)

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Der reservierte Seminarraum steht dem Veranstalter eine halbe Stunde vor und nach Mietbeginn

zur Verfügung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme des Raumes bedarf der vorherigen Absprache mit der Vermieterin.

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Es darf in den Räumen nicht geraucht werden. Dafür steht ein Aschenbecher vor der Tür zur Verfügung.

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Das Geschäftszimmer und die nicht gemieteten Räume, sowie Schränke sind verschlossen zu halten.

Jeglicher Zugang ist verboten.

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Die Räume sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden.

Nach Veranstaltungsende sind unbedingt:

- das Licht auszuschalten, Stecker an mobilen Küchengeräten zu ziehen

- die Fenster im Seminarraum und der Toilette zu schließen

- der Rollladen ganz herunterzulassen

- die Eingangstür abzuschließen

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Der Mieter darf grundsätzlich Speisen und Getränke zur Veranstaltung mitbringen.

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Mit der Hard-und Software, sowie den sonstigen Gegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Benutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet. Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, das Kopieren von Skripten und Daten bzw. die Einführung von Fremdsoftware und CD-ROM, sowie das Benutzen von privaten externen Speichermedien zu unterlassen, keine Software über den ihm zur Verfügung gestellten externen Netzzugang herunterzuladen oder zu kopieren, gleichgültig ob auf eigenem oder zur Verfügung gestellten Rechner, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung keine Dateien gleich welcher Art in das Internet bzw. externe Medien einzuspeisen und keine gesetzeswidrigen oder pornografischen Inhalte aufzurufen bzw. herunterzuladen.

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Es dürfen sich nicht mehr als 40 Personen gleichzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten

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Die Notausgänge und Rettungswege dürfen in ihrer vollen Breite nicht verstellt werden (Eingangstür während Veranstaltung nicht absperren). Offenes Feuer in den Räumlichkeiten (z.B. Kerzen) ist strikt verboten.

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Die bestehenden Verordnungen und Hygienevorgaben sind einzuhalten.

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Wir stellen Ihnen einen LAN-Internetzugang zur Verfügung

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Nach Absprache erhalten Sie von uns eine „Notfallnummer“ und wir sind für Sie während Ihrer Veranstaltung telefonisch erreichbar.

 

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Einbehalt der Sicherheitsleistung

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Sollte es während der Raumnutzung zu Sachschäden am Inventar oder der Baumasse des Hauses kommen, sollte das Haus unzureichend gereinigt worden sein, Gegenstände des Hauses abhanden gekommen sein, oder sollte es zu berechtigten Beschwerden der Anwohner gekommen sein, ist die Vermieterin berechtigt einen Teil der Sicherheitsleistung oder den vollen Betrag einzubehalten. Die Höhe des einbehaltenen Betrags liegt ganz im Ermessen des der Vermieterin.  Der/Die Nutzer/in erklärt sich mit seiner/ihrer Unterschrift, mit den Kriterien und Beträgen zum Einbehalt der Sicherheitsleistung einverstanden.

 

Die Kaution wird in voller Höhe innerhalb von 7 Tagen nach Raumnutzung auf ein vom Mieter benanntes Konto überwiesen, wenn:

• die genutzten Räumlichkeiten in einwandfreiem Zustand (aufgeräumt und gereinigt) zurückgegeben werden

• Abfälle durch den/die Mieter/in selbst entsorgt wurden

• die benutzten Gegenstände unbeschädigt, vollständig, sauber und voll funktionstüchtig zurückgegeben werden

• der/die Schlüssel abgegeben wird/werden.

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